Köln 30.11.2018, Braunkohlenausschuss des Rheinischen Reviers. Die Situation des Tagebaus Hambach wird diskutiert. Im Juristendeutsch liest sich das so:
“OVG NRW gibt der Beschwerde des BUND NRW gegen die Eilentscheidung des VG Köln teilweise statt und stellt die aufschiebende Wirkung der Klage teilweise wieder her. Die – vorläufige – aufschiebende Wirkung betrifft im südöstlichen bzw. südlichen Geltungsbereich des Hauptbetriebsplans Abgrabungen unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des Hambacher Forstes.“
Die Auswirkungen dieses Gerichtsentscheides sind fatal. In der zweiten Jahreshälfte 2019 läuft die oberste Sohle des Tagebaus Hambach gegen den Hambacher Forst und kommt zum stehen. In der Folge laufen die unteren sechs Sohlen auf die oberste Sohle auf und der Tagebau kommt weitgehend zum erliegen. Um den Stillstand der Großgeräte zu vermeiden werden die Abbaumengen ab sofort erheblich reduziert.
Hier ein Blick auf Garzweiler II. Eine Großtechnologie wie sie im Rheinischen Revier betrieben wird kann man nicht einfach zum Stillstand bringen.